Missi&Sippi - beste Freundinnen suchen Familienanschluss

29.04.24
14.07.23
33
278834230
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.08.22 (1 Jahr 10 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
2
Farbe(n):
getigert
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Witziges, kommunikatives und kuschelbedürftiges Katzenpärchen sucht sein gemeinsames Für-immer-Zuhause!

Die beiden Tiger wurden mit nur zwei Wochen auf der Straße Rumäniens aufgelesen, von der Mutter keine Spur. Ob ihr etwas zugestoßen ist oder sie die beiden verstoßen hat, kann man nicht sagen. Dennoch hatten Missi und Sippi großes Glück. Sie bekamen ein Pflege-Zuhause, in dem sie erstmal ordentlich aufgepäppelt wurden. Zu Beginn hatten sie Probleme mit den Augen und konnten nur mit der Flasche ernährt werden. Doch durch die liebevolle Pflege sind sie zu zwei erwachsenen Schönheiten herangewachsen. Sie werden auf circa 1,5 Jahre geschätzt.

Du brauchst ein bisschen Abwechslung vom vielleicht trist gewordenen Alltag? Dann sind die beiden genau richtig, um dir jeden Tag aufs Neue ein Lachen ins Gesicht zu zaubern. Das Kuschel-Duett hat es nämlich genau verstanden, wie es Menschen durch ihre Aktionen zum Grinsen bringen kann, wie auf den Fotos bereits ein paar Momente festgehalten werden konnte. Ansonsten sind die beiden super verkuschelt und auch sehr redebedürftig, sodass man auf alle Fragen, die man sich selbst so stellt, nun endlich eine Antwort bekommt.

Wir wünschen uns für Missi und Sippi ein gemeinsames Zuhause ohne Freigang. Allerdings würden sie sich über einen gesicherten Balkon sehr freuen.

Missi und Sippi reisen kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie wurden negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis haben sie ebenfalls im Köfferchen und können nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

Möchtest du dich von den beiden zum Lachen bringen und ihnen ein liebevolles Zuhause voller Kuscheleinheiten bieten?

Wir freuen uns sehr über deine Kontaktaufnahme.

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/missisippi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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