Hast du einen Kuschelplatz für Kalimera?

28.04.24
13.08.23
29
279098440
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
13.08.22 (1 Jahr 9 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz, weiß, braun
Preis:
250 €
Zalau, Rumänien. Liebevolle Katzendame sucht ihre Endstation.
Die schöne Kalimera mit dem besonderen, dreifarbig gefleckten Fell wurde bereits als Kitten von einer Familie adoptiert. Als es Zeit für die Kastration wurde und die Familie sie zum Tierarzt brachte, stellte sich dort leider heraus, dass der FIP Virus bei ihr ausgebrochen war und sie sehr krank war. Es folgte die 84 Tage lange Behandlung, welche Kalimera tapfer überstand. Sie ist nun symptomfrei. Zusätzlich bekam sie während der Klinikbehandlung auch noch einen Hautpilz. Aber auch dies ist überstanden und sie ist nun vollständig genesen.
Ihre Familie entschied sich allerdings dennoch gegen sie, obwohl sie den Kampf gegen die Krankheit so tapfer gemeistert hatte, sodass die sanfte Schmusekatze nun sehnsüchtig auf ihr für-immer-Zuhause wartet.
Kalimera hat einen freundlichen, liebevollen Charakter und genießt es sehr in Gesellschaft von Menschen zu sein. Anderen Katzen ist sie generell sozial gegenüber, wobei sie Artgenossen, die sie nicht so sympathisch findet, auch mal eine Tatze mitgibt. Allerdings beruhigt sie sich sehr schnell wieder und kommt dann auch mit diesen Katzen klar. Die Pflegestelle teilt sie sich momentan mit Carlo, was gut harmoniert.
Kalimera soll nur in der Wohnung gehalten werden. Falls ein gesicherter Balkon oder Garten vorhanden ist, würde sie sich aber sehr freuen.
Kalimera reist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat sie ebenfalls im Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Hast du einen Kuschelplatz frei für die tapfere Kämpferin Kalimera, die bereits in ihrem ersten Lebensjahr so viel durchmachen musste? Wir freuen uns sehr über deine Anfrage.


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/kalimera/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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