Bocelli, ein wunderbarer Kater mit kleinem Handicap sucht sein Zuhause

27.04.24
24.10.23
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279717332
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.04.22 (2 Jahre 1 Monat alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß-getigert
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Bocelli ein wundervoller Kater, der dir gerne sein Herz schenken möchte.
Der hübsche weiß-getigerte Kater ist ca. 1,5 Jahre alt.
Er wurde allein auf der Straße gefunden. Seine Augen waren dabei in einem unfassbar schlechten Zustand. Er hatte kaum eine Chance auf der Straße zu überleben, doch Bocelli ist ein Kämpfer und hat uns allen gezeigt, wo der Hase langläuft.
Inzwischen geht es seinen Augen wieder gut, man sieht immer noch den Schleier, aber Bocelli sieht so gut wie alles und das ist das Wichtigste. Da werden seine zukünftigen Menschen mit Sicherheit drüber hinweg schauen, denn Bocelli ist ein wahrer Schönling von innen und außen!
Hier scheint der junge Kater ruhig und souverän zu sein. Er kommt wunderbar mit seinen Artgenossen zurecht und hat sich in der Gruppe super integriert.
Da er so gut mit ihnen klarkommt, soll Bocelli im neuen Zuhause natürlich nicht darauf verzichten müssen. Falls also eine Samtpfote im neuen Zuhause lebt, ist das von Vorteil. Sollte dies nicht der Fall sein, hat Bocelli mit Sicherheit jemanden in der Hinterpfote, den er mitbringen könnte. Hunde könnten ebenfalls im neuen Zuhause leben, denn mit ihnen scheint er ebenfalls kompatibel zu sein.
Freigang ist nichts für den getigerten Kater, er würde sich aber über einen katzensicheren Balkon sehr freuen, von dem aus er die frische Luft genießen kann. Der Balkon ist allerdings kein Muss.
Für den Kater suchen wir also liebevolle und souveräne oder auch geduldige Menschen, die ihm ihr Herz schenken und sich ein langes gemeinsames Leben vorstellen können.
Bocelli wird gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause ziehen und wurde negativ auf FiV und FelV getestet. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro vermittelt.
Möchtest Du dem wundervollen Kater dein Herz schenken? Dann freuen wir uns auf Kontaktaufnahme!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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