Wer führt Bacio in sein neues Leben?

25.04.24
15.04.24
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
grau-schwarz
Prüfungen:
keine
Gesundheit:
gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt, entfloht mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.21 (3 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Unsicher schaut der hübsche Bacio in unsere Kamera. Was er alles bereits erleben musste, können wir uns nur vage vorstellen. Was allerdings feststeht ist, dass es ihn schwer getroffen hat, denn er ist uns Menschen gegenüber zurückhaltend.
Alles, was wir über Bacio wissen, ist der Umstand, dass er von Hundefängern zu uns gebracht wurde. Das ist nicht viel und so gilt es dem Hübschen eine schöne Zukunft zu bescheren und ein verständnisvolles Zuhause für ihn zu finden.

Mit seinen schätzungsweise 2-4 Jahre ist Bacio bereits aus der Phase der Pubertät heraus. Seine Größe von etwa 50 cm macht ihn zu einem mittelgroßen Hund. Seine Verträglichkeit mit anderen Hunden müssen wir noch testen. Wir gehen aber davon aus, dass er sich mit diesen versteht.

Für Bacio wünschen wir uns ein ruhiges Zuhause, in dem er in seinem Tempo ankommen darf. Er braucht Zeit und Verständnis, um ankommen zu können und zu verstehen, dass ihm niemand etwas antun möchte. Wir sind uns sicher, dass mit entsprechender Zuwendung und Geduld aus Bacio ein toller Begleiter werden kann, der das Leben seiner Menschen bereichern wird. Sofern er mit anderen Hunden verträglich ist, könnte ihm eventuell ein souveräner Ersthund eine gewisse Sicherheit geben. Dies ist aber kein Muss.
Auch die Arbeit mit geschulten Hundetrainern kann Bacio sicher beim Einleben und Überwinden von Hindernissen unterstützen.

Er zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Den EU-Heimtierausweis bringt er natürlich auch mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nur nach positiver Vorkontrolle kann er umziehen.

Auch über einen Pflegestellenplatz würde der hübsche Rüde sich sehr freuen.

Möchtest du diesem tollen Hund mit dem traurigen Blick helfen? Dann melde dich bei uns!

Hier kann Bacio auf unserer Hompepage besucht werden:
https://einherzfuerstreuner.de/project/bacio/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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