Toller Chap wartet in Marburg auf sein Für-Immer-Zuhause

27.04.24
02.02.24
211
280590950
35041 Marburg - Dagobertshausen (Hessen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun weiß
Wurftag:
10.02.21 (3 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
35041 Marburg. Chap durfte als kleiner Welpe 2021 direkt in seine Familie reisen und wir dachten, es wird für immer sein. In der Familie hat es Veränderungen gegeben und somit gibt es nur noch wenig Zeit für ihn. Chap, der jetzt Levi heißt, muss unverschuldet seine Familie verlassen. Er bindet sich sehr stark an eine Bezugsperson, die er sich selber aussucht und braucht ganz dringend wieder ein geregeltes Leben. Er mag es nicht, wenn sich Menschen streitet oder auch nur zum Spaß mit einander kabbeln .

Chap ist ein bildhübscher bewegungsfreudiger Rüde. Er läuft gut an der Leine und ist gerne in der Natur unterwegs. Mit Artgenossen ist er verträglich und spielt sehr gerne mit ihnen. Allerdings duldet er keine Artgenossen in seinem Zuhause, er neigt dazu seine Ressourcen zu verteidigen. Mit Katzen im Haushalt, hat er keine Probleme.

Autofahren ist nicht so sein Ding. Er springt zwar gerne hinein und legt sich ruhig hin, aber ihm wird regelmäßig übel bei Autofahrten. Der Tierarzt spricht von einer Reisekrankheit, man könnte ihm mit Medikamenten unterstützen bei längeren Fahrten. Chap kann schon einige Zeit alleine bleiben. Grundkommandos und auch Tricks hat er gelernt.

Chap ist ein ca. 3 Jahre alt Rüde, mit einer Schulterhöhe von ungefähr 57 cm. Er wünscht sich ein ländliches Zuhause, bei aktiven Menschen mit Hundeerfahrung, die viel Zeit für ihn haben. Der Garten sollte unbedingt hoch eingezäunt sein, da Chap gerne hoch und weit springt. Er könnte zu Einzelpersonen oder auch zu eine Familie mit Kindern vermittelt werden. Kinder sollten aber schon im Teenager Alter sein und den respektvollen Umgang mit Hunden gewohnt sein. Es sollten aber keine weitern Tiere dort wohnen. Chap möchte seine Menschen für sich alleine.

Chap ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt

https://youtu.be/P8PCBSrrG7I

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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