Schließt du Trinity in dein Herz?

25.04.24
19.04.24
46
281254305
RO-400001 Cluj (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun, weiß
Wurftag:
01.02.24 (4 Monate 1 Tag alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Trinity und Hedi, zwei zuckersüße Schwestern, die wir von der Straße retten konnten. Die Beiden schauen mit Optimismus in die Zukunft und hoffen, dass bald tolle Menschen für sie gefunden werden können.
Trinity ist aktuell 3,5 Monate alt und wird voraussichtlich eine mittlere Größe erreichen. Sie ist welpentypisch verspielt und aufgeweckt. Uns Menschen hat sie sehr gerne und freut sich über Kuscheleinheiten, mit ihren Artgenossen verträgt sie sich ebenfalls blendend. Ihre hübsche Fellzeichnung macht sie zu etwas ganz Besonderem und man kann nicht anders, als sich direkt in sie zu verlieben.
Bald steht bei Trinity die Pubertät an. In der sie ihre Besitzer auf die Probe stellen und ihre Grenzen austesten wird. Sie sucht jemanden, der ihr bei diesem Hormonchaos beiseite steht und ihr das nötige Verständnis und die Unterstützung aufbringt, damit sie zu einem tollen Hund heranwachsen kann.

Eine Hundeerziehung mit positiver Verstärkung und liebevoller Konsequenz helfen dabei, diese Zeit gut zu überstehen und als ein starkes Team aus ihr hervorzugehen. Denn Trinity würde dich niemals bewusst ärgern. Sie kann in dieser aufwühlenden Zeit oft nichts für ihr Verhalten und hofft darauf, dass du in dieser schweren Zeit immer hinter ihr stehst. Im Haushalt lebende Kinder sollten schon älter sein, um den neuen Weggefährten ihrerseits zu verstehen und nicht falsch zu verstehen.
Sicherlich wäre es jetzt an der Zeit neue Freunde in der Hundeschule zu suchen und endlich „was lernen“ zu dürfen – vielleicht mit dir? Sie brennt darauf das Hunde ABC zu lernen und neue Freundschaften zu schließen.

Trinity zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Den EU-Heimtierausweis bringt sie natürlich auch mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nur nach positiver Vorkontrolle kann sie umziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/trinity-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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