Schenkst du Cuddles ein Zuhause?

26.04.24
02.03.24
220
280838776
29413 Wallstawe (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
20.11.24 (noch 5 Monate 2 Wochen)
Preis:
500 €
29413 Wallstawe. Der kleine Wirbelwind Cuddles wartet in seiner Pflegestelle auf seine Familie. Der süße Cuddles ist etwa 5 Monate alt und wir gehen davon aus, dass er mal eine mittlere Größe erreichen wird – zurzeit hat er eine Schulterhöhe von 30 cm. Er ist ein freundlicher und aktiver junger Hund. Er versteht sich super mit seinen Artgenossen und liebt es mit Ihnen über das Grundstück zu toben. Bei fremden Menschen ist er am Anfang noch sehr zurückhaltend, aber wenn er erstmal Vertrauen gefasst hat, ist er der verschmusteste und kuschligste kleine Kerl.

Seine Optik lässt vermuten, dass ein Hütehund in ihm steckt. Beschäftigungen wie Suchspiele, Agility oder ähnliches wären genau das Richtige für ihn. Cuddles sucht Menschen, die erstmal nichts von ihm erwarten und ihm zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert und Cuddles stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Er freut sich schon auf sein neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule.

Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich allein sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Der supersüße Cuddles hat einen angeborenen Gendefekt, der ihn weder stört noch seine Gesundheit beeinträchtigt. Es muss auch nicht behandelt werden, es ist nur ein optischer Makel. Er hat eine Follikeldysplasie der schwarzen Haare – das heißt, dass ihm mit der Zeit das Fell an den Stellen ausfallen wird, die schwarz sind.

Der hübsche Cuddles ist gechipt, geimpft, entwurmt und bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen.

Schenkst du Cuddles ein Zuhause?

Mehr Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://einherzfuerstreuner.de/project/cuddles/

https://youtu.be/9w5MxrH0RyE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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