Ringo sucht einfühlsame Menschen

28.04.24
15
281332195
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.01.21 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Ringo wurde mit seinem Bruder Sir Galahad aus einem anderen öffentlichen Shelter gerettet und hierher gebracht. Als die beiden dort abgeholt wurden waren sie sehr schwach und unterernährt. Mittlerweile haben die beiden sich körperlich gut erholt, aber die seelischen Verletzungen sind geblieben. Die beiden müssen wirklich schlimmes durchgemacht haben so, traumatisiert wie sie bis heute sind.

Ringo wird auf etwa 4 – 5 Jahre geschätzt und bringt bei einer Schulterhöhe von ca. 45 – 50 cm eine mittlere Größe mit. Ringo ist sehr eingeschüchtert und verängstigt, dadurch hat er sich sehr zurückgezogen. Ringo ist nicht böse oder aggressiv, er ist zutiefst traumatisiert und hat das Vertrauen in die Menschen verloren. Wir wissen nicht, welche schlimmen Erfahrungen er machen musste. Wir wissen nur, das Ringo dringend Hilfe braucht. Das Leben im Shelter verängstigt ihn einfach zu sehr.

Wir suchen für Ringo hundeerfahrene Menschen, die die Körpersprache des Hundes lesen können. Menschen, die bereit sind mit Ringo zu arbeiten, ohne ihn dabei unter Druck zu setzen. Es wird sicherlich einige Zeit brauchen, bis Ringo auftaut und gelernt hat, den Menschen zu vertrauen. Dafür suchen wir geduldige Menschen, die ihm all die Zeit geben, die er braucht und ihn zu nichts drängen.

Wir suchen für Ringo ein ruhiges Zuhause auf dem Land ohne viel Trubel. Ein Garten wäre von enormen Vorteil, da Spaziergänge mit Ringo am Anfang nicht möglich sein werden. Ringo braucht unbedingt die Möglichkeit, sich ungestört zurück ziehen zu können, wenn es ihm zu viel wird. Kinder sehen wir nicht in seinem neuen Zuhause, diese könnten ihn noch zu sehr verunsichern. Ein souveräner Ersthund könnte Ringo die Eingewöhnung sicherlich erleichtern, ist aber keine Voraussetzung für eine Vermittlung. Den Umgang mit Katzen kennen wir nicht und konnte auch nicht getestet werden.

Ringo ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Ringo sich freuen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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