Der süße Schoko möchte sein Herz verschenken

25.04.24
19.04.24
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RO-437545 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Prüfungen:
keine
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.23 (6 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Schokoladenfans aufgepasst, hier kommt die süßeste Schokopraline, die ihr je gesehen habt - unser Schoko!
Das Rezept für diesen süßen Zwerg ist eine Portion Wuschel, eine Prise Sonnenschein, zwei Tassen Niedlichkeit und eine ganz große Portion Liebe.

Das Ergebnis – ein zauberhafter Welpenjunge, der stets fröhlich und lieb und welpentypisch verspielt ist. Schoko ist zudem aufgeschlossen und liebt es zu kuscheln.
Doch nicht nur zu uns Menschen ist der kleine Kerl ganz bezaubernd, auch mit seinen Artgenossen versteht er sich ausgezeichnet. Er ist der Bruder von Mascha, Fee und Karlson.
Aktuell ist er etwa 4 Monate alt und wird, wenn er ausgewachsen ist, zu einem mittelgroßen schönen Rüden herangewachsen sein.

Bald steht bei Schoko die Pubertät an. Er sucht jemanden, der ihm bei diesem Hormonchaos beiseite steht und ihm das nötige Verständnis und die Unterstützung aufbringt, damit er zu einem tollen Hund heranwachsen kann.
Eine Hundeerziehung mit positiver Verstärkung und liebevoller Konsequenz helfen dabei, diese Zeit gut zu überstehen und als ein starkes Team aus ihr hervorzugehen. Im Haushalt lebende Kinder sollten schon älter sein, um den neuen Weggefährten ihrerseits zu verstehen.
Sicherlich wäre es jetzt an der Zeit neue Freunde in der Hundeschule zu suchen und endlich „was lernen“ zu dürfen – vielleicht mit dir? Er brennt darauf das Hunde ABC zu lernen und neue Freundschaften zu schließen.

Schoko zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Den EU-Heimtierausweis bringt er natürlich auch mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nur nach positiver Vorkontrolle kann er umziehen.

Über einen Pflegestellenplatz würde er sich auch sehr freuen.

Hier kann Schoko auf unserer Website besucht werden:
https://einherzfuerstreuner.de/project/schoko-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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